Bestattungsvorsorge

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bestattungsvorsorge:

  • Details zur Vorbereitung
  • Erste Schritte
  • Vor der Bestattung
  • Investitionen
  • Nach der Bestattung

Ihr Bestattungshaus Christoph Onneken in Westgroßefehn/Ostfriesland.

Welche Details sind bei den Vorbereitungen zu klären?

Neben der eigentlichen Bestattung gibt es auch verschiedene Erwartungen der Gesellschaft an die Hinterbliebenen.
Ein breites öffentliches Interesse 
besteht beispielsweise, wenn es sich um das Ableben von Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft oder Wirtschaft handelt und man entsprechende Trauerfeierlichkeiten für wünschenswert und geboten hält.
Auch hier haben die Hinterbliebenen in der Regel 
nicht unbedingt einen freien Kopf, um sich umfassend mit der Organisation und den zahlreichen Details zu beschäftigen.

Um in einer solchen schweren Situation trotzdem in aller Ruhe die empfundene Trauer verarbeiten zu können, bietet sich ein Gespräch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens an, mit dem unter anderem die nachfolgenden Fragen ausführlich geklärt werden können:

  • Die Form der Bestattung und persönlichen Abschiednahme
  • Details zur Aufbahrung und der Grabstätte
  • Einladungsservice zur Trauerfeier mit Trauerbriefen und -anzeigen
  • Abstimmung des Bestattungstermins mit Gemeinde oder Stadt


Abstimmung der kirchlichen Termine mit dem 
gewünschten Pfarrer, Rednern, Chor- oder Orgelspiel oder sonstiger musikalischer Begleitung, zum Beispiel bei besonderen emotionalen Verknüpfungen mit bestimmten Musikstücken, die Wahl der Dekoration über Blumenschmuck, wie Sarggebinde, Kränze und Handsträuße, bis hin zur Kerzenbeleuchtung, Trauerrede und der Wahl des Kondolenzbuches, abschließend die Fragen zur Bewirtung der Trauergäste (Reservierungen im Restaurant oder innerhalb der Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens oder der Kirche).

 

Was tun, wenn plötzlich der Tod die Regie übernimmt? Das sollten Sie wissen:

Ist Ihr Partner, Freund oder Verwandter im häuslichen Umfeld eines natürlichen Todes gestorben, ist unverzüglich Ihr Hausarzt oder ein Notarzt zu verständigen, damit nach Feststellung des Todes der Totenschein ausstellt und den weiteren gesetzlichen Vorschriften entsprochen werden kann.

Im Anschluss sollten Sie Ihre nahestehenden Angehörigen und Freunde benachrichtigen und die weiteren Schritte besprechen. Entscheiden Sie sich für ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für die Überführung des Verstorbenen.

Legen Sie nach dem Willen des Verstorbenen die Form der Bestattung fest, sofern der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine entsprechende Willenserklärung hinsichtlich seiner Bestattung vorgenommen hat.

Ansonsten entscheiden die Angehörigen über Art und Umfang der Bestattung.
Es folgt die Anzeige des Todesfalles und die Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

Letztere ist die amtliche Bestätigung des Todesfall und sollte für alle weiteren behördlichen Schritte in mehrfacher Ausfertigung vorliegen. Gerne übernehmen wir als Bestattungsunternehmen diese Aufgabe für Sie, da neben der Beschaffung fehlendener Dokumente oder Urkunden auch alle weiteren gesetzlich geforderten Fristen und Abläufe eingehalten und organisiert werden müssen.

Und man als Hinterbliebener in der Regel bereits durch die eigentliche Trauer schon stark aus dem gewohnten Alltag gerissen wurde und sich erst einmal – erfahrungsgemäß – neu orientieren muss.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung des Todesfalls grundsätzlich nachfolgende Daten:

  • Todesbescheinigung oder Leichenschauschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
  • oder Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil sofern eine Scheidung vorlag
  • oder Sterbeurkunde und Heiratsurkunde bei Eheleuten

Vor der Bestattung

Grundsätzlich benötigen Sie zudem folgende Unterlagen:

  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über aktuelle Rentenansprüche oder Pensionsbezüge
    Versicherungsunterlagen des Verstorbenen
  • möglichst einen Bestattungsvorsorgevertrag
  • Grabdokumente zur Nutzung vorhandener Grabstätten

Des weiteren ist noch zu klären:

In welcher Kleidung der Verstorbene beigesetzt werden soll. Müssen Tiere versorgt werden? Die Frage über den Verbleib des Haus-/Wohnungsschlüssels.

Investitionen

Wie setzt sich die Investition für eine Bestattung zusammen?

Neben Trauer und verschiedenen organisatorischen Aufgaben entstehen natürlich auch finanzielle Verpflichtungen, die im Rahmen einer ordentlichen Bestattung an die entsprechenden Stellen zu leisten sind. Dabei lassen sich zum einen die Kosten des Bestattungsunternehmers, als auch Fremdkosten durch Gebühren und Beiträge definieren:

Kosten des Bestatters, wie beispielsweise:

  • Erledigung aller relevanten Formalitäten
  • Überführung, Versorgung und Vorbereitung des/der Verstorbenen
  • Sarg oder Urne, Sargausschmückung
  • Organisation, Durchführung, Trauerservice, Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung

Fremdkosten, wie zum Beispiel:

  • Kauf oder Verlängerung der Nutzung einer vorhandenen Grabstelle sowie deren Vorbereitung und Schließung
  • Gegebenenfalls Gebühren des Krematoriums
  • Gebühren für die Urnen- oder Sargbeisetzung inklusive Sargannahme
  • Nutzung von kirchlichen Einrichtungen, wie Kapelle und Friedhof
  • Gebühren für Sarg- oder Urnenträger
  • Honorar für Trauerredner, Musiker, Chor und Organisten sowie einen möglichen Grabpflegedienst
  • Zeitungsanzeigen und Trauerpost
  • Blumen / Kränze und deren Entsorgung
  • Bewirtung der Trauergäste